RECHTLICHE INFORMATIONEN
IMPRESSUM
FIRMENDATEN
Firmenname: Server and Network Infrastructure Consulting e.U.
Inhaber: Roman Gräbner
Adresse: Schmidsfelden-Gasse 12, A-2752 Wöllersdorf
UID: ATU66308417
FACHGRUPPE
Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik
OFFENLEGUNG GEMÄSS MEDIENGESETZ §25
Sitz des Medieninhabers: Wöllersdorf
Unternehmensgegenstand: EDV-Dienstleistungen, EDV-Consulting
Volle Offenlegungspflicht: Nein
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ECG – E-COMMERCE GESETZ
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VERTRAGSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. VERTRAGSUMFANG UND GÜLTIGKEIT, ALLGEMEINES
1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen, die der Auftragnehmer gegenüber seinem Auftraggeber erbringt. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
1.2 Die Vertragsteile sind sich bewusst, dass aufgrund der besonderen Komplexität im Bereich des Transports und der Verarbeitung von Daten keine hundertprozentige Sicherheit gewährleistet werden kann. Allgemeine Regeln über Leistungsstörungen und Schadenersatz sind daher vor dem Hintergrund der speziellen technischen Bedingungen, die in diesen Bereichen vorgefunden werden, zu verstehen und anzuwenden.
2. LEISTUNGSUMFANG
2.1 Die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Auftragnehmer erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, in der vom Auftragnehmer gewählten Weise innerhalb der normalen Arbeitszeit des Auftragnehmers. Erfolgt auf Wunsch des Auftraggebers eine Leistungserbringung außerhalb der normalen Arbeitszeit, werden die Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt. Die Auswahl der Mitarbeiter obliegt dem Auftragnehmer, der berechtigt ist, hierfür auch Dritte heranzuziehen.
2.2 Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für von ihm nicht betriebene, erstellte oder betreute Netze oder Netz- und sonstige Telekommunikationsdienstleistungen bis zu einer im Auftrag definierten Schnittstelle.
2.3 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Daten des Auftraggebers oder Dritter auf deren Inhalt oder logischen Gehalt zu überprüfen. Erleidet der Auftragnehmer dadurch einen Schaden, dass die ihm zur Verfügung gestellten Daten rechtswidrige Inhalte aufweisen oder nicht tauglich sind, so haftet der Auftraggeber.
2.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch missbräuchliches Handeln Dritter entstehen, sofern er diesen Missbrauch im Rahmen des Standes der Technik nicht verhindern konnte und musste.
2.4.1 Supportklasse A: Informationsservice (Information über neue Programmstände, Updates etc.) und Hotline-Service (Beratung bei Problemen innerhalb der vereinbarten Hotline-Zeiten).
2.4.2 Supportklasse B: Update-Service (Bereitstellung von Programm-Updates inkl. Fehlerkorrekturen und Verbesserungen). Änderungen der Rechtslage, die zu neuer Programmlogik führen, fallen nicht unter diesen Vertrag.
2.4.3 Supportklasse C: Installation von Programm-Updates auf das vertragsgegenständliche Computersystem sowie Problembehandlung vor Ort, falls Remote-Support nicht ausreicht.
2.5 Ein zu behandelnder Fehler liegt vor, wenn die Software ein abweichendes Verhalten zur Leistungsbeschreibung aufweist und dieses reproduzierbar ist. Mängelrügen sind schriftlich zu richten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sein Computersystem für Testzwecke zur Verfügung zu stellen.
2.6 Stellt der Auftragnehmer Client-Software zur Verfügung, so ist deren Funktionieren nur unter den vertraglich spezifizierten Rahmenbedingungen gewährleistet.
3. VERFÜGBARKEIT UND REAKTIONSZEIT
3.1 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Er kann allerdings keine Gewähr dafür übernehmen, dass seine Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind.
3.2 Sollten Dienste über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden nicht verfügbar sein, verlängert sich bei Vorauszahlung die Dauer der Leistungserbringung um diese, 24 Stunden übersteigende Zeitspanne.
3.3 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Fehlermeldungen innerhalb von sechs Stunden innerhalb der Geschäftszeiten zu reagieren.
4. NICHT DURCH DIESEN VERTRAG GEDECKTE LEISTUNGEN
4.1 Sofern nicht anders vereinbart, sind folgende Leistungen nicht durch das vereinbarte Entgelt gedeckt: Kosten für Fahrt, Aufenthalt und Wegzeit; Leistungen durch Betriebssystem-/Hardwareänderungen; individuelle Programmanpassungen; Programmänderungen aufgrund Gesetzesänderungen; Beseitigung von durch den Auftraggeber verursachten Fehlern; Datenkonvertierungen und Wiederherstellung von Datenbeständen.
4.2 Bei unberechtigter Inanspruchnahme ist der Auftragnehmer berechtigt, die angefallenen Kosten in Rechnung zu stellen.
4.3 Der Auftragnehmer wird von allen Verpflichtungen frei, wenn Programmänderungen ohne vorhergehende Zustimmung durchgeführt werden oder die Software nicht widmungsgemäß verwendet wird.
5. PREISE
5.1 Sofern nicht anders vereinbart, gelten die im Anbot angeführten Preise. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Preise bei Erhöhung der Lohn- und Materialkosten entsprechend anzupassen. Erhöhungen bis 10 % jährlich gelten als akzeptiert.
5.2 Kosten von Programmträgern sowie Dokumentationen werden gesondert in Rechnung gestellt.
5.3 Für Dienstleistungen, die auf Wunsch des Auftraggebers bei diesem erbracht werden, trägt der Auftraggeber die Kosten für Fahrt, Aufenthalt und Wegzeit.
5.4 Alle Gebühren und Steuern (insbesondere USt.) werden aufgrund der jeweils gültigen Gesetzeslage berechnet.
6. LIEFERTERMINE
6.1 Der Auftragnehmer ist bestrebt, innerhalb angemessener Frist auf Anfragen während der normalen Arbeitszeit Auskunft zu geben.
6.2 Dem Auftraggeber steht wegen Überschreitung der in Aussicht gestellten Termine weder das Recht auf Rücktritt noch auf Schadenersatz zu.
6.3 Teillieferungen und Vorauslieferungen sind zulässig.
7. ZAHLUNG
7.1 Die vereinbarten Pauschalkostenbeträge sind für das Kalenderjahr/Teiljahr im Vorhinein zahlbar.
7.2 Rechnungen sind 14 Tage nach Fakturendatum ohne Abzug und spesenfrei fällig.
7.3 Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.
7.4 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen zurückzuhalten.
8. VERTRAGSDAUER
Das Vertragsverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Vertrages und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Kündigung unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres, frühestens jedoch nach Ablauf des 36. Vertragsmonates. Bei Außerbetriebstellung der Software kann das Vertragsverhältnis unter Berücksichtigung einer dreimonatigen Kündigungsfrist vorzeitig aufgelöst werden.
9. GEWÄHRLEISTUNG
9.1 Die Vertragsteile stimmen überein, dass es nicht möglich ist, Software so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei ist.
9.2 Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr, dass sämtliche Softwarefehler behoben werden können. Er leistet Gewähr für zugesicherte Eigenschaften und ist zur Nachbesserung berechtigt und verpflichtet.
9.3 Für Software, die als „Public Domain", „Freeware" oder „Shareware" klassifiziert ist, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr.
9.4 Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software allen Anforderungen des Auftraggebers entspricht (sofern nicht ausdrücklich vereinbart), mit anderen Programmen zusammenarbeitet oder jederzeit fehlerfrei funktioniert.
9.5 Bei Internetdienstleistungen übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für die Übermittlung von Daten, insbesondere nicht für deren vollständigen, richtigen und rechtzeitigen Transport.
9.6 Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate. Nachbesserung hat Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Die Beweislastumkehr ist ausgeschlossen.
10. RÜCKTRITT
10.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn: die Ausführung aus Gründen des Auftraggebers unmöglich oder verzögert wird; Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit bestehen; über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird; der Auftraggeber die ihm eingeräumte Nutzungsbefugnis missbraucht.
10.2 Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles erklärt werden.
10.3 Bereits erbrachte Leistungen sind vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen.
10.4 Tritt der Auftraggeber aus nicht vom Auftragnehmer zu verantwortenden Gründen zurück, gilt ein Schadenersatz von mindestens 20 % des Nettoauftragswerts als vereinbart.
11. HAFTUNG
11.1 Behauptet der Auftraggeber an einem ihm entstandenen Schaden ein Verschulden des Auftragnehmers, so hat er dies zu beweisen. Die Haftung des Auftragnehmers für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber sind ausgeschlossen.
11.2 Der Höhe nach ist die Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber mit € 7.267,44 beschränkt, insgesamt jedoch mit € 72.674,42 für die Summe aller Ansprüche mehrerer Geschädigter aus einem Ereignis.
11.3 Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen.
12. STANDORT
Der Standort der vertragsgegenständlichen Computersysteme ist vertraglich festgelegt. Bei einem Standortwechsel ist der Auftragnehmer berechtigt, den Pauschalkostensatz neu festzulegen oder leistungsfrei zu werden.
13. URHEBERRECHT UND NUTZUNG
13.1 Alle Urheberrechte stehen dem Auftragnehmer bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält lediglich das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht nach Bezahlung des Entgelts.
13.2 Ohne vorheriges schriftliches Einverständnis ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu ändern, Dritten zugänglich zu machen oder auf anderer als der vertragsgegenständlichen Hardware zu benutzen.
13.3 Durch den Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben.
13.4 Bei Erstellung von Software für den Auftraggeber werden dessen Befugnisse gesondert vereinbart.
13.5 Jede Verletzung dieser Rechte zieht Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche nach sich.
13.6 Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist unter der Bedingung gestattet, dass kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers enthalten ist.
13.7 Eine Dekompilierung durch den Auftraggeber ist nur zulässig, wenn der Auftragnehmer einen Auftrag zur Offenlegung der Schnittstellen ablehnt.
14. LOYALITÄT
Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Abwerbung und Beschäftigung von Mitarbeitern des anderen Vertragspartners sind während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung zu unterlassen. Bei Verstoß ist pauschalierter Schadenersatz in Höhe eines Bruttojahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.
15. DATENSCHUTZ UND GEHEIMHALTUNG
15.1 Die Mitarbeiter des Auftragnehmers unterliegen den Geheimhaltungsverpflichtungen des Telekommunikations- und Datenschutzgesetzes.
15.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Wahrung sämtlicher auf die Software bezogenen Rechte und Geschäftsgeheimnisse. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages aufrecht.
15.3 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Wahrung sämtlicher Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers.
16. ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN FÜR DIE LIEFERUNG VON SOFTWARE
16.1 Bestellt der Auftraggeber lizenzierte Software von Dritten, so ist es seine Obliegenheit, über Kenntnis des Leistungsumfanges und der Lizenzbestimmungen zu verfügen. Der Auftragnehmer stellt Software nur im Rahmen der Lizenzbedingungen des Dritten zur Verfügung.
16.2 Bei vom Auftragnehmer erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine vom Auftraggeber gegengezeichnete Leistungsbeschreibung bestimmt. Sämtliche Rechte verbleiben beim Auftragnehmer.
16.3 Die Weitergabe von Software an Dritte ist in keinem Fall gestattet.
16.4 Der Auftragnehmer geht bei Firewalls mit größtmöglicher Sorgfalt und nach dem Stand der Technik vor. Absolute Sicherheit (100 %) kann nicht gewährleistet werden. Eine Haftung für die Umgehung oder Außerfunktionsetzung von Firewall-Systemen ist ausgeschlossen.
16.5 Für Anwendungsfehler im Bereich des Auftraggebers oder eigenmächtige Abänderungen der Software wird keine Haftung übernommen.
17. ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN FÜR WIEDERVERKÄUFER
Wiederverkäufer verpflichten sich, die in diesen AGB übernommenen Verpflichtungen ihren Kunden aufzuerlegen und haften für Schäden aus Verletzung dieser Verpflichtung.
18. RECHTSWAHL, GERICHTSSTAND
18.1 Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Für Verbraucher im Sinne des KSchG gelten diese AGB nur insoweit, als das KSchG nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.
18.2 Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers. Es gilt österreichisches Recht.
19. FORMERFORDERNIS
Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen.
DATENSCHUTZ
DATENSCHUTZERKLÄRUNG
EINLEITUNG
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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Die Server and Network Infrastructure Consulting e.U. hat zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um einen möglichst lückenlosen Schutz der verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen.
VERANTWORTLICHER
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung:
Server and Network Infrastructure Consulting e.U.
Schmidsfelden-Gasse 12
2752 Wöllersdorf
Österreich
E-Mail:
Website: www.sanic.at
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RECHTE DER BETROFFENEN PERSON
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c) Recht auf Berichtigung: Jede betroffene Person hat das Recht, die unverzügliche Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten sowie die Vervollständigung unvollständiger Daten zu verlangen.
d) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden): Jede betroffene Person hat das Recht, die unverzügliche Löschung sie betreffender personenbezogener Daten zu verlangen, sofern die Daten für den ursprünglichen Zweck nicht mehr notwendig sind, die Einwilligung widerrufen wurde, Widerspruch eingelegt wurde, die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden oder eine rechtliche Verpflichtung zur Löschung besteht.
e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Jede betroffene Person hat das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn die Richtigkeit bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, die Daten für Rechtsansprüche benötigt werden oder Widerspruch eingelegt wurde.
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h) Automatisierte Entscheidungen einschließlich Profiling: Jede betroffene Person hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet.
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Zur Ausübung dieser Rechte kann sich die betroffene Person jederzeit an einen Mitarbeiter der Server and Network Infrastructure Consulting e.U. wenden.
BEWERBUNGSVERFAHREN
Der Verantwortliche erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten von Bewerbern zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens. Wird kein Anstellungsvertrag geschlossen, werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen.
EINSATZ VON FACEBOOK
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EINSATZ VON MATOMO
Auf dieser Internetseite ist die Open-Source-Software Matomo zur Web-Analyse integriert. Die Software wird auf dem Server des Verantwortlichen betrieben, die datenschutzrechtlich sensiblen Logdateien werden ausschließlich auf diesem Server gespeichert. Matomo setzt ein Cookie auf dem System der betroffenen Person, um die Benutzung der Internetseite zu analysieren. Die personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
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EINSATZ VON TWITTER
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RECHTSGRUNDLAGE DER VERARBEITUNG
Art. 6 I lit. a DS-GVO dient als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge mit Einwilligung. Art. 6 I lit. b DS-GVO gilt für Verarbeitungen zur Vertragserfüllung. Art. 6 I lit. c DS-GVO gilt bei rechtlichen Verpflichtungen (z.B. steuerliche Pflichten). Art. 6 I lit. d DS-GVO gilt zum Schutz lebenswichtiger Interessen. Art. 6 I lit. f DS-GVO gilt für berechtigte Interessen des Unternehmens, sofern die Interessen der betroffenen Person nicht überwiegen.
SPEICHERDAUER
Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.
BEREITSTELLUNG PERSONENBEZOGENER DATEN
Die Bereitstellung personenbezogener Daten ist zum Teil gesetzlich vorgeschrieben (z.B. Steuervorschriften) oder kann sich aus vertraglichen Regelungen ergeben. Eine Nichtbereitstellung hätte zur Folge, dass der Vertrag nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung kann sich die betroffene Person an einen Mitarbeiter wenden, um einzelfallbezogen aufgeklärt zu werden.
AUTOMATISIERTE ENTSCHEIDUNGSFINDUNG
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.